Update zur EU-Verordnung zu Tierarzneimitteln


Wie vor kurzem hier berichtet, arbeitet die EU an einer neuen Verordnung zu Tierarzneimitteln, die in erster Linie einem kontrollierteren Einsatz von Antibiotika bei Tieren dienen soll. Der vorgelegte Entwurf hätte allerdings einige unerwünschte Auswirkungen auf den Einsatz von Kräutern, Nahrungsergänzungsmitteln und Homöopathie bei Tieren gehabt.

Am 10. März ist die erste Lesung der Veränderungen erfolgt. Dabei sind, wie mein Verband, der FNT e. V., berichtet, einige der von den Verbänden gewünschten Änderungen eingeflossen. Insbesondere

  • sind Futtermittel und Pflegemittel der Verordnung nicht unterstellt, sofern sie keine verschreibungspflichtigen Substanzen enthalten
  • ist bei den homöopathischen Arzneimitteln im Erwägungsgrund 71 angegeben, dass homöopathische Arzneimittel, die für den menschlichen Verbrauch hergestellt sind, unter bestimmten Bedingungen auch bei lebensmittelliefernden Tieren ab einer Potenz von D4 angewendet werden können. Diese sind auch aus der generellen Verschreibungspflicht für lebensmittelliefernde Tieren rausgenommen.

Was an dieser Stelle “bestimmte Bedingungen” heißt und ob den EU-Mitgliedschaften hier bei der Interpretation die Entscheidung überlassen wird, ist derzeit noch offen.

Der FNT schreibt:

Da es sich erst um die erste Lesung und Annahme der Änderunganträge handelt, sollte man bezüglich der Euphorie den Ball noch etwas flach halten. Jetzt befassen sich die Mitgliedsstaaten im Rat mit dem Thema, dann geht es zur zweiten Lesung und dann erst geht es zur finalen Abstimmung (wahrscheinlich erst im Sommer).

Wir werden zusammen mit der ATG und der Kooperation weiter mit den zuständigen EU-Abgeordneten und verantwortlichen Politikern in Kontakt bleiben und auf ein paar für uns noch kritische Punkte hinweisen.

Die beteiligten Verbände und die ATG haben, wie geplant, inzwischen auch eine Informationsseite erstellt, auf der aktuelle Entwicklungen nachgelesen werden können. Sie ist unter http://eu-vo-tierarzneimittel.de abrufbar.