Petition zum Erhalt von Naturheilverfahren – wie es weiter geht


Vom 27.01.-24.02.2016 hatten verschiedene Berufsverbände für Tierheilpraktiker und der Verband Artgerechte Tiergesundheit e. V. auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages eine Petition laufen, die dazu führen soll, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Hintergrund ist, dass neben der Einschränkung von Antibiotika, die das Hauptanliegen dieser Verordnung ist, mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf auch deutliche Einschränkungen bzw. Verteuerungen von Nahrungsergänzungsmitteln, Phytotherapeutika und Homöopathika für Tiere zu erwarten  sind. Der Text der Petition mitsamt Begründung ist auf dem Petitionsportal der Bundesregierung nachzulesen.

Erfreulicherweise haben sehr viele Menschen in Deutschland dieses Anliegen unterstützt, so dass das Quorum von 50 000 mit insgesamt 52 273 Unterschriften deutlich überschritten wurde. Darüber hinaus wurden auch weitere Unterschriften in Papierform gesammelt und dem Bundestag übergeben.

Was passiert jetzt weiter?

Die Petition geht als nächstes in die Prüfung beim Petitionsausschuss. Zur Zeit befinden sich dort 577 Petitionen in der Prüfung, es kann also eine ganze Weile dauern. Der Ausschuss wird vieles prüfen und recherchieren und das dann dem Bundestag vorlegen. Dort wird entschieden, ob das Ganze in eine öffentliche Anhörung kommt und die Verbände Redezeit bekommen, um das Anliegen noch einmal zu erläutern.

Durch die Petition sind sich auf jeden Fall mehr Menschen der Problematik bewusst geworden, nicht nur im Hinblick auf die Anwendung am eigenen Tier oder die Hinzuziehung eines Tierheilpraktikers, sondern auch, weil die Bio-Landwirtschaft in großem Maße davon betroffen wäre.

Bereits Ende letzten Jahres ist zu dem Thema eine erneute kleine Anfrage der Oppositionspartei an die Bundesregierung gestellt worden. Die Antwort ist zwar wie immer noch schwammig, aber in ihren Grundzügen positiv. Die Bundesregierung hat erneut verlauten lassen, dass sie nicht daran interessiert ist, den Beruf des Tierheilpraktikers zu verbieten. Die Tierheilpraktiker sollen weiterhin mit ihren jetzigen Möglichkeiten arbeiten können.

Mein Verband, der FNT e. V., hat angekündigt, in den nächsten Wochen eine eigene Website für die EU-Verordnung einzurichten und dort zusammen mit der ATG und der Kooperation alles zu sammeln, was zum Thema gehört. Der Austausch mit den anderen Verbänden wird natürlich fortgeführt, und wenn es Neuigkeiten zum Thema gibt, werden diese zeitnah mitgeteilt.